Neues Punktesystem in Flensburg zum 01.05.2014
Nach bisherigem Recht sind Verkehrsverstöße in einer Skala von 1-7 Punkten geahndet worden und der Führerschein wurde bei Erreichen von 18 Punkten entzogen. Im neuen Punktesystem werden die Übertretungen nur noch in Höhe von 1-3 Punkten belegt, dafür erfolgt der Führerscheinentzug aber bereits bei 8 Punkten. Die Eintragungsgrenze wird zwar von 40,00 € auf 60,00 € heraufgesetzt, dafür werden aber mit Einführung des neuen Punktesystems auch diverse Bußgelder angehoben.
Mit Punkten belastete Autofahrer haben zukünftig die Möglichkeit, durch freiwilligen Besuch einer Aufbauschulung nach Erreichen von 5 Punkten einen Punkt binnen 5 Jahren abzubauen.
Allgemein führt das neue Punktesystem zu einem beschleunigten Entzug der Fahrerlaubnis, wobei insbesondere die Kardinalfehler durch Telefonieren während der Fahrt, zu dichtes Auffahren und überhöhte Geschwindigkeit besonders ins Gewicht fallen werden. Bei Verstößen, die nicht unmittelbar die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer betreffen (z.B. Befahren von Städten mit falscher Umweltplakette), fallen zukünftig keine Punkte mehr an.
Nach der Punkteregelung vor dem 01.05.2014, in der Punkte nicht verjährt sind, wenn binnen eines Zeitraums von 2 Jahren eine neue Punktestrafe rechtskräftig geworden ist, verjähren die Punkte nun jeweils getrennt, dafür aber jeweils nach Schwere des Vergehens nach 2 1/2, 5 oder 10 Jahren. Dies bedeutet, dass nach dem bis zu dem 30. April 2014 geltenden Recht neue Verstöße dazu geführt haben, dass bereits vorhandene Punkte nicht gelöscht worden sind. Nach dem zum 01.05.2014 geltenden Punktesystem bleiben erworbene Punkte nun zwar in jedem Fall länger erhalten, werden aber nach Zeitablauf unabhängig voneinander getilgt.
Auch wenn die Umstellung der Punkte in dem einen oder anderen Fall mitunter nachteilig sein könnte, ist der Entzug der Fahrerlaubnis zumindest dann nicht zu erwarten, wenn nicht bereits nach alter Punkteregelung die Punktegrenze von 18 erreicht oder überschritten worden ist.
Sollten Sie bereits mit Punkten im Verkehrszentralregister belastet sein, fallen diese nicht weg. Der Gesetzgeber hat eine Amnestie für bereits eingetragene Vekehrsauffälligkeiten nicht gewünscht. Die bereits rechtskräftig mit Punkten belegten Tatbestände werden auf das neue Punktesystem umgerechnet. Danach werden ab dem 01.05.2014 für Ordnungswidrigkeiten 1 Punkt, für grobe Ordnungsgwidrigkeiten, mithin solchen, die mit Regelfahrverboten, etwa bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 41 km/h, verbunden sind sowie Straftaten 2 Punkte und für Straf-taten mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte eingetragen.
Die Umrechnung der Altpunkte geschieht wie folgt:
Punktestand am 30.04.2014 | Umrechnung ab 01.05.2014 |
1-3 Punkte | 1 Punkt |
4-5 Punkte | 2 Punkte |
6-7 Punkte | 3 Punkte |
8-10 Punkte | 4 Punkte |
11-13 Punkte | 5 Punkte |
14-15 Punkte | 6 Punkte |
16-17 Punkte | 7 Punkte |
ab 18 Punkte | 8 Punkte |
Vorstehende Ausführungen können nur eine allgemeine Einführung in die für Autofahrer sicherlich bedeutsame Thematik darstellen. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie gerne Kontakt mit mir aufnehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass vorstehende Darstellungen keinesfalls eine konkrete Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen können.