Verkehrsunfall - Geh zum Anwalt

Eine Versicherung hat jeden Tag mit Verkehrsunfällen zu tun, wie oft Sie in Ihrem Leben?

Bei Verkehrsunfällen ist darauf hinzuwirken, die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu ermitteln. Möglichst sollte ein genauer Namens-, Adressen- und Kontaktnummernaustausch der Beteiligten noch am Schadensort erfolgen.

Unbedingt ist darauf zu achten ist, dass Sie sich das Kennzeichen u ggf. die Marke des gegnerischen Unfallfahrzeugs merken und notieren. Allein über das Kennzeichen kann ich als Rechtsanwalt schnell eine Halter- und Versicherungsermittlung durchführen und Ihre Rechte sichern.

Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft

Da der Fahrer eines Wagens nicht immer auch Eigentümer und/oder Halter eines PKW ist, sollte sogleich nachgefragt werden, wer Versicherungsnehmer bei welcher Versicherungsgesellschaft ist. Alle Unfallparteien sind zur gegenseitigen Herausgabe entsprechender Angaben verpflichtet.

Haftpflichtversicherung des Gegners

Liegt die Haftpflichtversicherung des Gegners vor, wird diese Ihnen einen Unfall-Fragebogen zur Ausfüllung und Rücksendung schicken. Zudem werden Ihnen gut gemeinte Ratschläge, mitunter Vorgaben im Rahmen der Schadensabwicklung bezüglich der Reparaturfirma, der Auswahl einer Autovermietung und ihres eigenen Gutachter unterbreitet. Es geht um Geld, weshalb nicht unbedingt anzunehmen ist, dass ausgerechnet derjenige, der Ihren Schaden zu ersetzen hat, solche Dienstleister anbietet, die die Schadensabwicklung in Ihrem Interesse durchführen.

Um dem Schadensmanagement der Versicherer entgegenzuwirken, bedürfen Sie aus Gründen größerer Waffengleichheit anwaltlicher Hilfe.

Nehmen Sie sich zügig nach dem Unfall und vor Ausfüllung des Unfallfragebogens einen Anwalt Ihres Vertrauens, damit sichergestellt ist, dass keine das weitere Verfahren entscheidenden Fehler darin eingetragen werden, Sie aber unter Berücksichtigung sog. Schadensminderungspflichten alle Ihnen zustehenen Rechte durchsetzen können. Sofern der Verkehrsunfall nicht durch Ihr Verschulden verursacht worden ist, muss die Versicherung auch die Kosten Ihres Anwaltes ganz oder je nach Verschuldensanteil quotal übernehmen. Es geht um Ihr Geld.

Schadenspositionen

Privatpersonen gleichermaßen wie Autohäuser, Gutachter und Autovermietungen werden mit spezifischen Problemstellungen konfrontiert. U.a. geht es um Nutzungsausfall, Reperaturkostenersatz, Restwertbestimmung oder Mietwagenkosten nach Unfallersatztarif oder Aufschlagmodell. Interessierte Personen- und Firmenvertreter ersuche ich, Kontakt aufzunehmen, da bei Vorliegen der Voraussetzungen die vorgenannten Positionen auf der Grundlage höchstrichterlicher Rechtssprechung durchsetzbar sind.

Selbstredend bergen auch andere Schadenspositionen im Bereich wirtschaftlicher Totalschäden, Abschlepp- und Standkosten und nicht zu vergessen der pauschalen Kosten einen erheblichen Beratungsaufwand.

Wenn die unfallbedingt zu prüfenden Voraussetzungen jedoch vorliegen, sind die vorgenannten Positionen auf der Grundlage höchstrichterlicher Rechtsprechung dem Grunde nach zügig durchsetzbar.

Unfallschäden mit Verletzten oder Toten

Zeitaufwändiger sind die Unfallschäden, bei denen Personen verletzt oder getötet worden sind. Als Geschädigter oder Erbe sollten Sie auf die Beauftragung eines Rechtsanwalts nicht verzichten, weil die Schadenspositionen zumeist nicht konkret feststehen und auch vielfach erst kompliziert berechnet werden müssen. Bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld, vermehrten Bedürfnissen, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden sowie den Ersatzansprüchen unterhaltsberechtigter Angehöriger und Beerdigungskosten sind hohe Darlegungsanforderungen gestellt.

Fragen Sie nach einem Termin oder drucken Sie sich den unter Formulare abgespeicherten Unfall-Fragebogen, die Vollmacht und erforderlichenfalls die Schweigepflichtentbindungserklärung aus und senden mir diese Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben zu.

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Es wird darauf hingewiesen, dass vorstehende Darstellungen keinesfalls eine konkrete Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen können.